Das Recht in der Mediation

 

"Das Recht ist ein Elefant.
Sobald es den Raum betritt, droht es, die Mediation zu dominieren."
Jack Himmelstein (amerikanischer Mediator)

 

Wir leben nicht in einem recht-freien Raum. Wir werden durch Gesetze und Verfassung geschützt. Das ist auch gut so.

Oft aber wird ein Konflikt in einen rechtlichen Rahmen gepresst, wo es nicht (nur) um Recht, sondern um Beziehung, Vertrauen, Kooperation und Zusammenarbeit, Aushandeln von Regeln und Verträgen geht. Und dann gilt:

 

So wenig Recht wie möglich und so viel Recht wie nötig.



Die zur Verfügung stehende Vertragsfreiheit unterstützt dabei, angemessene Lösungen zu suchen und zu finden, die auch von den gesetzlichen Regelungen abweichen können. Mediation ist ein schöpferischer und gestaltender Vorgang.
 
Das Ziel ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die dem Gerechtigkeitsempfinden aller Beteiligten entspricht. Damit das der Fall ist, müssen die Parteien ihre eigenen Ideen in den Prozess einbringen können.

Das ist die eine Seite. Und die andere Seite ist diese: Das Recht aktiviert die Einzelinteressen. Es dient der Fairnesskontrolle. Es legt die Grenzen der Zulässigkeit von Vereinbarungen fest.

 


Der Mediator hat damit die Aufgabe, das Recht im Blick zu behalten.
 
Bereits zu Beginn fragt der Mediator danach, ob bereits Anwälte im Verfahren sind. Er wird fragen, ob Verträge und Vereinbarungen existieren, die zu beachten sind.

Kommt man im weiteren Verlauf einer Mediation an den Punkt, die rechtlichen Gesichtspunkte zu betrachten, ist danach zu differenzieren, worum es zu diesem Zeitpunkt geht.

 


Auch als Mediatorin, die gleichzeitig Anwältin ist, bin ich immer der Allparteilichkeit verpflichtet. Das bedeutet, ich unterrichte alle Beteiligten über rechtliche Umstände, die neutral und unumstößlich sind, also zum Beispiel Fristen, Verjährungsfragen, Beweislastverteilungen. Diese rechtlichen Aspekte werden allen Beteiligten in gleichem Umfang zugänglich gemacht. Damit ist größtmögliche Transparenz gewährleistet.

 


Weitergehende rechtliche Beratung erfolgt durch mich im Rahmen der Mediation nicht, um nicht die Rolle der allparteilichen Instanz und damit den Sinn und Zweck der Mediation zu gefährden.
Wie Sie sich als Beteiligte der rechtlichen Beratung versichern, finden Sie unter Juristische Unterstützung erläutert.

 

Wird in einem solchen Verfahren (und das gilt für alle alternativen Konfliktlösungsverfahren wie Schlichtung, Schiedsgutachten oder Schiedsverfahren), keine Einigung erzielt, bleibt der Rechtsweg erhalten.

 

 

 


Weiter mit: Juristische Unterstützung der Medianten