Grenzen

 
Die Grenze der Mediation ist zunächst mal erreicht, wenn ein Beteiligter darauf besteht, einen (rechtlichen) Anspruch auf etwas zu haben. Dann muss die Rechtslage geklärt werden. Einiges hierzu können Sie unter Recht in der Mediation nachlesen.

Weitere Fälle, in denen keine Mediation durchgeführt wird, stellen psychische Erkrankungen oder Beeinträchtigungen dar.
 
Eine weitere Grenze ist erreicht, wenn entweder der Mediator oder einer oder beide Beteiligte die Mediation für beendet erklären, was in jedem Stadium der Mediation möglich ist.

Und schließlich ist ein Übergang in ein anderes Verfahren möglich, wenn entweder der Mediator oder eine oder beide Parteien den Übergang in ein Verfahren mit einer von außen einzubringenden Lösung wünschen. Hierzu finden Sie Informationen unter Mehr Alternativen.

 


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