Auftraggeber und Beteiligte unterschiedliche Personen
Wenn Auftraggeber und Beteiligte des Mediationsverfahrens unterschiedliche Personen sind, gelten abweichende Regeln.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitgeber für zwei Abteilungen eine Mediation buchen möchte. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber als tatsächlicher Auftraggeber.
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