Was ist das Ziel der Mediation?

 

"Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung."
Leonardo Da Vinci

 

Das Mediationsverfahren wird zwar in der Regel mit einer sogenannten Abschlussvereinbarung beendet. Diese ist allerdings nicht das Ziel einer Mediation.


Das Ziel der Mediation ist erreicht, wenn die Parteien aufgrund der Interventionen durch den Mediator ein besseres Verständnis der Konfliktursachen gewinnen konnten oder der Konflikt eingedämmt werden konnte.

Die Abschlussvereinbarung ist dann das Mittel zum Zweck einer einvernehmlichen Lösung.

Sie soll eine verbindliche Regelung der streitigen Punkte enthalten. Diese Vereinbarung ist von den Parteien zu unterzeichnen. Vor Abschluss können - und in vielen Fällen sollten sie sogar - die Parteien sich (noch einmal) rechtlichen Rat einholen. Das verhindert, dass sie sich auf eine Lösung einlassen, die sie möglicherweise später bereuen. Auf gesetz- oder formwidrige Regelungen weise ich die Beteiligten hin.

 


Sieht das Gesetz für bestimmte Vereinbarungen eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung vor, so muss diese Form auch für eine im Rahmen einer Mediation ausgehandelte Vereinbarung beachtet werden.
 
Sollte dies der Fall sein, teile ich Ihnen das mit und vermittle Sie an die richtigen Adressen.

 


In vielen Fällen stellt die am Ende erreichte einvernehmliche Regelung eine Änderung, Auflösung oder Neubegründung rechtlicher Beziehungen dar. Diese Regelung wird nun in die Form einer Abschlussvereinbarung gegossen.


Die Mitwirkung an einer rechtsgestaltenden Abschlussvereinbarung ist eine über die Mediation hinausgehende Dienstleistung. Als Anwältin und Mediatorin darf ich Sie bei der Formulierung dieser Vereinbarung unterstützen.


In allen Stadien der Abschlussvereinbarung können Sie selbstverständlich entweder Ihre externen Anwälte einbeziehen oder auch meinen Kollegen beauftragen.


Wird die Abschlussvereinbarung von mir bzw. meinem Kollegen gestaltet, können Sie sicher sein, dass wir Ihnen auch in diesem Stadium mit Allparteilichkeit begegnen werden. Ein weiterer Vorteil ist ein Kostenfaktor: Es entsteht lediglich eine Einigungsgebühr (für mich bzw. meinen Kollegen).

 


In allen Stadien der Abschlussvereinbarung können Sie entweder jeder Ihre externen Anwälte einbeziehen oder gemeinsam meinen Kollegen beauftragen.

 


Möchten Sie mehr über meinen Kollegen wissen, wählen Sie bitte Recht & Verhandeln an.

 

 


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