Kosten eigener Anwälte
Nehmen Sie Unterstützung durch Anwälte in Anspruch, so trägt jeder Beteiligte die Kosten des eigenen Anwaltes selber.
Das ist anders als in einem Gerichtsverfahren: Dort trägt in der Regel der Verlierer die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten nebst möglicher Zeugen- und Sachverständigenauslagen.
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Dritte als Auftraggeber