Die Verfahrensprinzipien

 

"Erfolgreiche Suche wird nicht durch die Suche erfolgreich,
sondern dadurch, dass wir uns von der Lösung finden lassen."
Matthias Varga von Kibed / Insa Sparrer, Ganz im Gegenteil

 

Der Weg zum erfolgreichen Abschluss eines Mediationsverfahrens wird durch die folgenden grundlegenden Prinzipien geebnet:

  1. Die Parteien nehmen freiwillig am Verfahren teil. Sie können es übrigens auch jederzeit beenden. Die Freiwilligkeit bezieht sich auf Teilnahme, Beendigung, Abschluss einer Vereinbarung.
  2. Die Parteien bringen mit oder entwickeln im Laufe des Verfahrens die Bereitschaft, zur Offenlegung aller relevanten Daten und Fakten. Der Mediator sorgt dafür, dass alle Beteiligten die gleichen Informationen erhalten. Hierzu führt zum Beispiel die Richtlinie der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation aus: „Jeder Partner muss ausreichend Gelegenheit haben, sämtliche Informationen, die entscheidungserheblich sind, in ihrer Tragweite zu erkennen und zu gewichten, damit sich jeder der Konsequenzen seiner Entscheidung voll bewusst ist.“
  3. Mit der Offenlegung verbunden ist das Prinzip des Beweisverwertungsverbotes für den Fall eines doch noch später eintretenden Rechtsstreites in derselben Sache.
  4. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
  5. Der Mediator ist allparteilich. Mehr dazu unter Welche Rolle hat der Mediator?
  6. Die Parteien handeln eigenverantwortlich und sind für die Inhalte des Verfahrens verantwortlich. Die Beteiligten treten für sich ein und nehmen ihre Interessen selbst wahr.
  7. Das Verfahren ist vertraulich. Das schützt die Beteiligten.

 

 


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