Auslagen (des Mediators)


Ebenfalls in der Gebührenvereinbarung wird geregelt, wie die Auslagen des Mediators zu erstatten sind. Hierzu zählen solche Dinge wie

  • Reisekosten,
  • Abwesenheitsgeld,
  • Porto,
  • Telefon,
  • Mehrwertsteuer,
  • mögliche Raummieten,
  • Sachverständigenkosten und
  • eine (je nach Streitwert) erhöhte Versicherungssumme,

soweit diese Kosten nicht direkt von den Medianten beglichen werden.

 

Ob Auslagen einzeln abgerechnet oder als Pauschale mit in den Stundenansatz einfließen, werden wir gemeinsam besprechen und das in der Vergütungsvereinbarung regeln.

 


Weiter mit: Aufteilung der Kosten auf die Beteiligten