Aufteilung auf Medianten nach Mediationsvereinbarung


In der Regel werden die Kosten "nach Köpfen" aufgeteilt. Bei zwei Medianten tragen also beide je ½ der Kosten.

 

Das ist aber eine Frage der Vereinbarung zwischen den Beteiligten. In manchen Fällen ist aus Gerechtigkeitserwägungen oder aus persönlichen Gründen für die Beteiligten eine andere Aufteilung wichtig.

 

Diese Regelung wird dann in die sog. Mediationsvereinbarung zwischen den Beteiligten mit aufgenommen. Können Sie hier eine gemeinsame Abrede finden, haben Sie sich bereits die erste Lösung erarbeitet.

 


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