Weitere alternative Konfliktlösungsverfahren

 

Als Anwälte haben wir eine Art Weichensteller-Funktion in Bezug auf die Behandlung Ihres Konfliktes. Wir sind verpflichtet, die gesamte Bandbreite an Konfliktlösungsmethoden zu kennen und im Einzelfall zu prüfen. Wir klären Sie über die für Ihre Sachlage geeignete(n) Methoden auf und führen die Verfahren entweder selber durch oder verweisen Sie an kompetente Kollegen.

Kommt die Mediation nicht in Betracht, weil der Konflikt nicht für die Mediation geeignet ist oder die Parteien zum Beispiel eine Entscheidung vorgeschlagen bekommen möchten, gibt es weitere alternative Konfliktlösungsverfahren, deren Schwerpunkt die außergerichtliche Klärung darstellt.

Neben unserer anwaltlichen Verpflichtung, über diese Möglichkeiten zu informieren, tritt unsere Überzeugung, dass die Lösung auf diesem Wege oftmals sinnvoller und nachhaltiger ist als über ein Gerichtsverfahren. Beispielhaft seien hier zunächst

  • die Schlichtung,
  • das Schiedsgutachten oder
  • das Schiedsverfahren

erwähnt.

Kommt es bei einem alternativen Verfahren nicht zu einer Lösung, bleibt der Rechtsweg erhalten.

Welche Alternativen neben der Mediation oder auch in Kombination mit der Mediation bestehen, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: 02206-8650967 oder mediation@braunschneider.de