Juristische Unterstützung in der Mediation


Ist eine rechtliche Beratung notwendig, die über neutrale und unumstößliche rechtliche Umstände hinausgeht, weise ich auf diesen Umstand hin und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.

 

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es um Berechnungen oder um die Bewertung von Rechtsbegriffen geht. Diese müssen alle Beteiligten so erklärt bekommen, dass sie wiederum auf der gleichen Verständnis- und Transparenzbasis weiterarbeiten können.

  • Es besteht für die Beteiligten die Möglichkeit, zunächst einen Beratungsanwalt aufzusuchen und sich eine kostenmäßig begrenzte Beratung  zu holen. Die Fragen, die Sie als Beteiligte Ihren Beratungsanwälten stellen, können wir im Vorhinein miteinander besprechen, damit die Anwälte so weit möglich von den gleichen Voraussetzungen ausgehen. Beratungsanwälten wird kein Mandat erteilt. Ihre Aufgabe ist es, die Ratsuchenden mit Informationen über das Recht zu versorgen.
  • Möchten die Parteien „ihre“ Anwälte mit in das Mediationsverfahren einbeziehen, so ist auch das möglich. Sind alle Parteien damit einverstanden, können diese Anwälte an einer oder mehreren Sitzungen teilnehmen. Die Verfahrensleitung behält dabei selbstverständlich der Mediator. Die Anwälte haben beratende Funktion.
  • Handelt es sich um arbeitsrechtliche Fragestellungen kann auch der kanzleiinterne Anwaltskollege für eine gutachterliche Stellungnahme einbezogen werden. Dieser  wird gutachterlich das Für und Wider jeder Position erörtern. Auch in dieser Variante findet keine Parteinahme für die eine oder andere Seite statt.

Wie genau man weiter verfährt, wird in der Mediation beraten, und obliegt der Entscheidung der Parteien. Ziehen Sie als Beteiligt Anwälte hinzu, so werden Sie feststellen, dass zwei Anwälte den scheinbar gleichen Sachverhalt unterschiedlich bewerten können.

Als Mediatorin achte ich darauf, dass das Recht das Verfahren nicht dominiert, sondern andere Gerechtigkeitskriterien, die den Beteiligten wichtig sind, ebenfalls Raum erhalten. Zum Beispiel: Alle sollen den gleichen Teil von etwas bekommen oder man möchte zumindest nicht schlechter als zu Beginn des Konfliktes stehen oder der Konflikt soll endlich bereinigt werden. Welche das sind, werden die Beteiligten gemeinsam klären.

 


Ist von vorneherein absehbar, dass es sich um einen komplexen Konflikt (viele Beteiligte, viele Einzelthemen) mit (komplexen) rechtlichen Bezügen handelt, wird eine Co-Moderation durch meinen Kollegen Hartmut Braunschneider durchgeführt. Das hat den Vorteil, dass nichts übersehen wird und bestimmte  rechtliche Fragestellungen unmittelbar geklärt werden können.

Der Vorteil ist zum einen die selbstverständliche Allparteilichkeit auch des Rechtsanwalt-Moderators und zum anderen die Einführung von Rechtsrat und Verhandlungsgeschick in die Mediation. Im Unterschied zu Parteianwälten ist insoweit gewährleistet, dass nicht die Gefahr besteht, aufgrund von unbedingt zu verfolgenden Einzelinteressen das gemeinsame Ziel, die Erarbeitung einer Lösung, aus den Augen zu verlieren.

Mehr zu Co-Moderation erfahren Sie unter Co-….

 


War es während des Mediationsprozesses (noch) nicht nötig, sich mit Rechtsfragen auseinanderzusetzen, so weist der Mediator die Beteiligten spätestens vor Abschluss der Vereinbarung darauf hin, dass sie sich anwaltlich beraten lassen können oder sollten. Das steht im Mediationsgesetz: § 2 Abs. 6 MG.

 

Weiterführendes hierzu finden Sie unter Abschlussvereinbarung.
Zu den Kosten bei der Einbeziehung von Anwälten finden Sie Hinweise unter Kosten.

 


Weiter mit: Anwälte schon dabei?