Wenn schon Anwälte eingeschaltet wurden


Auch in diesem Fall ist eine Mediation möglich. Sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Verfahren sollten dann für ruhend erklärt werden, damit das Mediationsverfahren gut durchgeführt werden kann. Wie und wann die Anwälte in das Verfahren einbezogen werden, entscheiden die Parteien nach Rücksprache mit dem Mediator.

 


Weiter mit: Ergänzung Ihrer Tätigkeit als Anwalt