Ist die Mediation das für Sie geeignete Verfahren?

 

"Was brauchen Sie, um Dinge zu ändern?
Ein großes, dickes, ausgewachsenes Problem!"
Carmen Kindl-Beilfuß, Einladung ins Wunderland

 

Das Verfahren der Mediation ist insbesondere geeignet, „Beziehungsarbeit“ zu leisten: Zwischen den Beteiligten besteht eine fortdauernde persönliche oder geschäftliche Beziehung oder es soll eine solche entstehen.

Außerrechtliche Einigungshindernisse werden abgebaut und Vertrauen (wieder) aufgebaut. Durch schlechte Kommunikation oder emotionale Belastungen gestörte Beziehungen werden so verbessert, dass die Parteien in der Lage sind, ihr Sachproblem selber zu lösen oder erst gar nicht entstehen zu lassen.

Das macht immer dann Sinn, wenn die Beteiligten auf Dauer (weiter) zusammenarbeiten wollen oder müssen, an gemeinsamen Projekten oder in einem gemeinsamen Umfeld tätig sind.

In einem bestehenden Konflikt sind die Parteien aus geschäftlichen, arbeitstechnischen, persönlichen oder familiären Gründen auch noch über ein mögliches Ende des Konfliktes hinweg miteinander verbunden.

Dabei kann es sich um Beziehungen zu Kunden, zu Lieferanten, zu Geschäftspartnern oder um Beziehungen am Arbeitsplatz oder im Team, um Beziehungen zwischen Führungskräften und Arbeitnehmern innerhalb von Sozietäten oder auch zwischen Privatpersonen handeln.


Im Einzelnen eignen sich die folgenden Konflikte in der Regel für die Aufarbeitung im Wege des Mediationsverfahrens:

  • Es liegt ein Zielkonflikt vor: Die Beteiligten sind sich uneins über die Ziele, die im Betrieb, Betriebsteil, Unternehmen erreicht werden sollen.
  • Es liegt ein Strategiekonflikt vor: Die Beteiligten können sich nicht über die Wahl und den Einsatz von Methoden einigen.  Auch hier geht um die richtigen Ziele und Wege in Bezug  auf die Zukunft des Betriebes.
  • Es liegt ein Wahrnehmungskonflikt vor: Die Beteiligten haben unterschiedliche Auffassungen über Normen und Werte. Sie schätzen Situationen so unterschiedlich ein, dass eine Zusammenarbeit oder ein Weiterkommen nicht möglich ist.
  • Es liegt ein Beziehungskonflikt vor: Die Beteiligten sind unterschiedlicher Auffassung über die Gestaltung von Beziehungen, die Voraussetzungen und Bedingungen der Zusammenarbeit. Dem kann auch ein Über- und Unterordnungsverhältnis zugrunde liegen. Wobei es Aufgabe der Mediation ist, Ränge wertzuschätzen und Bedürfnisse offenzulegen.
  • Es liegt ein Verteilungskonflikt vor: Bei den Beteiligten besteht Uneinigkeit in Bezug auf Verteilung von Ressourcen und Mitteln. 
  • Es liegt ein Professionskonflikt vor: Unterschiedliche Kompetenzen und Funktionsbereiche sind sich nicht einig über Kooperation und Organisation.

 


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