Umgang mit Machtungleichgewicht in der Mediation


Wie geht man in der Mediation mit immer wieder auftretendem Machtungleichgewicht um? Das ist eine schwierige Frage.

 

Machtungleichgewicht kann in verschiedenen Facetten auftreten und ist je nach Sachlage aufzugreifen.

 


Ein Beispiel:
 
Zwischen dem Abteilungsleiter, Herrn X, und einem seiner Mitarbeiter, Herrn Y, gibt es ein bereits länger bestehendes Problem.
 
Herr X ordnet Tätigkeiten an und erwartet, dass Herr Y das Angeordnete entsprechend den Vorstellungen des Abteilungsleiters ausführt.

Herr Y, der sich für die Aufgaben nicht zuständig fühlt, führt diese entweder gar nicht oder aus Sicht von Herrn X unzureichend aus. Herr Y traut sich allerdings nicht, diese aus seiner Sicht nicht zu seinem Aufgabenbereich gehörenden Aufgaben, anzusprechen.

Der Geschäftsführer, bei dem Herr X sich über das Verhalten seines Mitarbeiters wiederholt beschwert, beauftragt schließlich einen ihm bekannten Mediator, sich des Konfliktes und der beiden Personen anzunehmen.

Herr X ist etwas in Sorge, dass in so einem Verfahren seine Führungsposition in Frage gestellt werden könnte.

In einem Einzelgespräch wird nun Herr Y gestärkt werden, seine Interessen und Bedürfnisse zu klären und zu überlegen, was er braucht, um diese gegenüber Herrn X zu kommunizieren.
Für Herrn X wird es in einem Einzelgespräch ebenfalls darum gehen, zu überlegen, wie er gegenüber seinem Mitarbeiter auftreten kann, um gehört zu werden, und ihm die Angst zu nehmen, dass sein Rang in Frage gestellt wird. Er braucht möglicherweise die Versicherung, dass die Interessen und Bedürfnisse gleichrangig sind, nicht aber durch die Mediation seine Führungsposition in Frage gestellt werden wird.

 


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